3G-Regel im Rathaus entfällt

Aufgrund der bundesweiten Corona-Lockerungen wird auch im Rathaus in Röhrnbach die 3G-Regel ab Montag, den 04.04.2022, aufgehoben. Das heißt, dass künftig bei Zutritt keine Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweise mehr vorgezeigt werden müssen. Um aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzen persönliche Kontakte weiterhin bestmöglich einzuschränken, sollen Anliegen möglichst telefonisch, per E-Mail, auf dem Postweg oder durch Nutzung des BürgerServicePortals unter www.buergerserviceportal.de/bayern/roehrnbach abgewickelt werden. Persönliche Vorsprachen für dringliche Angelegenheiten können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung stattfinden. Das Tragen einer FFP2-Maske im Rathaus ist weiterhin verpflichtend.